Stadtratswahl 2024
Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zur Stadtratswahl in Wettin-Löbejün zusammengefasst.
Was ist der Stadtrat?
Der Stadtrat ist die Vertretung für die Bürgerinnen und Bürger von Wettin-Löbejün und das Hauptorgan der Gemeinde.
Ihre Aufgaben sind durch das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschrieben und ergänzen sich mit den Aufgaben des Bürgermeisters. Außerdem überwacht der Stadtrat die Ausführung seiner Beschlüsse durch die Verwaltung.
Der Stadtrat besteht aus 20 Mitgliedern, die für jeweils fünf Jahre gewählt werden.
Wann und wo wird gewählt?
Die Stadtratswahl für Wettin-Löbejün, zu der wir als WISE antreten, findet am Sonntag, dem 09. Juni 2024, statt.
Die Wahllokale – also die Räumlichkeiten, in denen am Wahltag gewählt wird, werden in jeder Ortschaft eingerichtet und sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet
In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, erfahren Sie postalisch mit der Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigung ist ein amtlicher Brief, den alle Wahlberechtigten vor der Wahl von der Stadtverwaltung erhalten. Bitte denken Sie daran, die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit zur Wahl zu nehmen.
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie
- Mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der EU besitzen und
- seit mindestens drei Monaten – also dem 09.03.2024 – in Wettin-Löbejün Ihren Hauptwohnsitz haben.
Wie wird gewählt?
Am Wahltag erhalten Sie im Wahllokal Ihren Stimmzettel. Auf diesem sind alle Kandidierenden aufgelistet, die zur Stadtratswahl antreten.
Für die Stadtratswahl haben Sie insgesamt drei Stimmen. Diese drei Stimmen können Sie auf einen Kandidierenden vereinen – das nennt man kumulieren. Sie können die drei Stimmen auch auf zwei oder drei Kandidierende verteilen – das nennt man panaschieren.
Achten Sie darauf, ihre Stimmen eindeutig zu vergeben, damit Ihre Wahl zweifelsfrei erkennbar ist. Andernfalls verliert Ihr Stimmzettel seine Gültigkeit und wird im Rahmen der Auszählung durch den Wahlvorstand als ungültig beurteilt.
Wer am Wahltag verhindert ist …
und keine Möglichkeit hat, ein Wahllokal aufzusuchen, kann per Briefwahl seine Stimmen vergeben. Dazu müssen Sie die Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung beantragen. Das geht sowohl per Brief als auch per E-Mail. Näheres zur Beantragung können Sie in der Wahlbenachrichtigung nachlesen.
Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen füllen Sie diese vollständig aus und senden sie zeitnah an die im Anschreiben genannte Adresse.
Somit stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen fristgerecht in der Briefwahlstelle ankommen und Ihre Stimmen bei der Stadtratswahl berücksichtigt werden.
Wie geht es nach Schließung der Wahllokale weiter?
Die Wahllokale schließen um 18:00 Uhr. Danach ist eine Abgabe Ihrer Stimmen nicht mehr möglich, da der Wahlvorstand nun mit der Auszählung beginnt.
Die Auszählung der Stimmen für die Stadtratswahl unterliegt einem streng festgeschriebene Verfahren, für das der Wahlvorstand vor der Wahl geschult wurde.
Nach der Auszählung erfolgt in den kommenden Tagen die Bekanntmachung der Wahlergebnisse.